Implantatkosten

Wie teuer sind Implantate?

Die Kosten einer Implantation werden natürlich nicht nur durch den Implantattyp bestimmt, sondern auch nach deren Anzahl, nach der evtl. Notwendigkeit von begleitenden Maßnahmen. Die Kronen/Brücken oder Prothesen auf den Implantaten beeinflussen  ebenfalls nicht unerheblich die Gesamtkosten. Foldende individuell verschiedene Umstände bestimmen die Kosten:

 

  • Implantattyp und dessen Anzahl (Wir verwenden überwiegend Implantate der Firmen Dentsply vom Typ Xive)
  • Planungskosten (bei größeren Eingriffen CT-, DVT-, OPG- bzw. Conversionskosten für die computernavigierte Planung)
  • Implantatort (Ober- oder Unterkiefer, Front- oder Seitenzahngebiet)
  • Schwierigkeit der Implantation (Knochenangebot, Nerv- oder Kieferhöhlennähe)
  • Notwendiger Knochenaufbau (vorher oder während der Implantation)
  • Sog. Suprakonstruktion (Kronen, Brücken, Stegprothesen, Goldgehalt oder Keramikausführung etc.)

 

Xive-Implantat, Schnittbild durch Implantat, Aufbaupfosten und Krone
Beispiel: Die Kosten für die Operation eines Implantates zum Ersatz eines unteren großen Backenzahnes bei ausreichend gutem Knochenangebot und durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (ohne komplizierte Planung) betragen für ein Xive-Implantat ca. 1000,00 Euro, d.h. für das Einbringen der künstlichen Zahnwurzel ohne den künstlichen Zahnstumpf und die Krone darauf.

Hinzu kommen also noch die Kosten für den erforderlichen künstlichen Zahnstumpf und die Krone. Je nach Ausführung und ästhetischen Ansprüchen (Vollverblendung oder teilweise Metall) enstehen für diese sog. Suprakonstruktion Kosten von ca. 500,00 bis 1000,00 Euro.

 


Xive-Implantat, Schnittbild durch Implantat, Aufbaupfosten und Krone

 

Was übernimmt die Kasse?

Privat Versicherte: Implantate sind Bestandteil der für die Erstattung maßgebenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und damit grundsätzlich im Leistungskatalog der privaten Versicherung enthalten.
Bei privaten Versicherungsverträgen existieren allerdings viele unterschiedliche Tarife, d.h. dass die Erstattung kann trotz einheitlicher Gebührenordnung variieren. Dadurch wird dem Versicherten die Übersicht erschwert. Vor einer implantologischen Therapie erstellen wir Ihnen einen individuellen Behandlungs- und Kostenplan, damit Sie vorab eine Kostenübernahme Ihrer Versicherung klären können. Gerne sind wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche mit Informationen behilflich.

Gesetzlich Versicherte: Für gesetzlich versicherte Patienten gibt es seit 2005 auch in bestimmten Fällen Festzuschüsse, die den Eigenanteil verringern können. Sollte ein Festzuschuß Ihrer Kasse möglich sein, berechnen wir Ihnen den für Sie günstigsten Zuschuß, damit die von Ihnen zu tragenden Kosten so gering wie möglich ausfallen.

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