Die Gebührenordnung GOZ

 Die Gebührenordnung GOZ-2012

Seit dem 01.01.2012 ist die  Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) (6,66,MB) in Kraft und löste die bis dahin 24 Jahre unveränderte GOZ 1988 ab. Der Punktwert für das Honorar blieb unverändert, es wurden jedoch einige Leistungen, wie z.B. die professionelle Zahnreinigung und moderne Füllungen in den Leistungskatalog aufgenommen.

 

 Sie benötigen Hilfe bei der Kostenerstattung?

Hier finden Sie Informationsmaterial und Mustertexte zur Verwendung bei Problemen mit der Krankenkasse.

z.B. hier ein BGH-Urteil zum GOZ-Steigerungssatz bei Beihilfe-Patienten: BGH 13.10.2011; III ZR 231-10; Beihilfe 3,5fach.pdf

z.B. hier finden Sie Merkblätter und Informationen rund um die Abrechnung und die Erstattung durch Versicherungen und Beihilfestellen: https://dres-harms.de/downloads/